DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-14 |
Entsprechend dem allgemeinen Befund, dass das Schiedswesen im Sozialrecht insgesamt an Bedeutung gewinnt, beschäftigen Entscheidungen der Schiedseinrichtungen nachfolgende Streitigkeiten vermehrt auch die Gerichte. Höchstrichterliche Rechtsprechung dazu findet sich in jüngster Zeit vor allem im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialhilfe.
Das in § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG für die Zulässigkeit des Widerspruchs im Bereich der Sozialverwaltung enthaltene Schriftformerfordernis wird durch § 36a Abs. 2 Satz 1 SGB I relativiert. Danach kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform grundsätzlich durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn das insoweit verwendete elektronische Dokument (in diesem Fall das Widerspruchsschreiben) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Für den Bürger stellt diese Möglichkeit nicht nur regelmäßig, sondern gewiss in 99,9 Prozent aller Fälle eine unüberwindbare Hürde dar.
Eine Veranstaltung in der Bundeshauptstadt mit einem interessanten Programm fand in der Öffentlichkeit nur wenig Widerhall, nämlich der „Tag der Selbstverwaltung 2016“. Er rückte in diesem Jahr mit dem Motto „In den besten Händen“ die gesetzliche Unfallversicherung mit ihren gewerblichen Berufsgenossenschaften und öffentlich-rechtlichen Unfallkassen und die Arbeit der Mitglieder in den Selbstverwaltungsorganen in den Mittelpunkt, nachdem in den Jahren zuvor gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung das beherrschende Thema gewesen waren.
Insgesamt 9,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner, ein Rentenbestand von 11 Millionen und Rentenzahlungen in Höhe von 126,2 Milliarden Euro – drei bedeutsame Zahlen aus dem Geschäftsbericht 2015 der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Der größte deutsche Rentenversicherungsträger verzeichnete 2015 trotz des gegenüber dem Vorjahr von 18,9 auf 18,7 Prozentpunkte reduzierten Beitragssatzes Einnahmen in Höhe von 138,6 Milliarden Euro und damit 1,18 Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Die Beiträge stellten mit 101,7 Milliarden Euro die größte Einnahmeposition dar – dank der guten Konjunkturentwicklung und des anhaltenden Beschäftigungsbooms.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind wieder in die Gewinnzone gekommen. Ihre finanzielle Situation hat sich stabilisiert. Die 118 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verzeichneten im ersten Vierteljahr 2016 einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben in Höhe von 406 Millionen Euro. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres hatte es noch ein Defizit von 169 Millionen Euro gegeben.
Zur Rücküberweisung der Rente nach Tod des Rentners
BSG, Urteil vom 24.2.2016 – B 13 R 22/15 R –
+++ Ausgaben für die Sozialversicherung auf einem Rekordhoch +++ Rehabilitation für immer mehr ältere Arbeitnehmer +++ So viele Versicherte wie nie zuvor +++ 67 Prozent der Internet-Nutzer an Gesundheitsthemen interessiert +++ Änderungen im Meldeverfahren geplant +++ Sparen im Arzneimittel-Bereich durch Nachahmer-Medikamente +++ Hebammen schlagen Alarm wegen steigender Haftpflichtprämien +++ Versicherte haben bei den Krankenkassen 4,48 Milliarden Euro Schulden +++ Den Heilmittelanbietern soll geholfen werden +++ Auf Kosten des Arbeitgebers +++ Vorteile des Versorgungsausgleichs +++ Die Krankenversicherung von Selbstständigen vor der Änderung? +++ Aus dem Bundeshaushalt 2017 +++ Für die Pflege den Job ruhen lassen +++ Wieder ein Krankenkassen-Zusammenschluss +++ Bewährung des Risikostrukturausgleichs +++ Höchster Krankenstand seit 20 Jahren +++
+++ Bayreuther Sozialrechtstage 11. und 12. Oktober 2016 +++
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