DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2023.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-14 |
In Zeiten des Fachkräftemangels hat die Mitarbeiterbindung für Unternehmen einen hohen Stellenwert. Davon zeugen zahlreiche Veranstaltungen, die bereits äußerlich nicht sofort als betriebsdienlich erkennbar sind, sondern eher dem Freizeitbereich oder einfach nur dem Spaß und Vergnügen der Mitarbeiter zu dienen scheinen. Der nachstehende Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen insbesondere die Teilnahme an sogenannten Incentive-Reisen und vermeintlichen Teambuilding-Maßnahmen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Um die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/5397) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 20/5156). Danach haben die Erfahrungen der ersten Roll-Out-Phase gezeigt, dass von Versicherten und Leistungserbringern neben der elektronischen Rezept-App (E-Rezept-App) eine weitere vollständig digitale Einlösemöglichkeit gewünscht wird. In Abhängigkeit von deren Verfügbarkeit werde die weitere Einführung des E-Rezeptes erfolgen, schreibt die Bundesregierung weiter.
♦ EuGH, Urteil vom 24.02.2022, C-389/20
♦ BSG, Beschluss vom 19. Juli 2022 – B 7 AS 1/22 B
♦ Bericht des 1. Senats des BSG über seine Sitzung vom 24. Januar 2023
♦ Bericht des 5. Senats des BSG über seine Sitzung vom 8. Februar 2023
♦ LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juli 2022 – L 9 BK 6/22 B
♦ LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.Mai 2022–L 5 AS 456/22 B
♦ LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. März 2022–L4KR230/19
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