Gutverdienende Arbeitnehmer haben auch im nächsten Jahr mit teilweise höheren Sozialversicherungsbeiträgen zu rechnen. Wegen gestiegener Einkommen erfahren die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind, eine bereits zur Routine gewordene Anhebung. Dies geht aus der „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020“ hervor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-22 |
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