Am 11. August 2017 ist die neue Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit wird die Verordnung am 1. November 2017 in Kraft treten. Der Pflegemindestlohn wird bis zum Ende des Jahres 2017 zunächst unverändert 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro Stunde im Osten betragen. Anschließend steigt er dann zum 1. Januar 2018 zunächst auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten. In zwei Schritten wird er weiter erhöht und ab Januar 2020 dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-14 |
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