Ziel einer Rehabilitationsmaßnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Erhalt oder die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten. „Die Vermeidung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Erhalt von Beitragszahlungen lohnen sich für die Rentenversicherung unmittelbar monetär. Aber es geht für den Einzelnen auch um die Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben.“ Dies sagte Annelie Buntenbach, alternierende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, bei einer Veranstaltung in Würzburg zur Bedeutung der Rehabilitation für die DRV und die Versicherten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-01 |
Seiten 113 - 114
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