Die Beschäftigung von Rentnern hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Diese Personen gelten schließlich als besonders flexibel einsetzbar. Oftmals werden Rentner als Aushilfskräfte und Teilzeitbeschäftigte eingesetzt. Sowohl Sozialversicherungsträger als auch die Arbeitgeber bzw. deren Lohnbüros werden häufig mit Fragen konfrontiert, die sich mit den Hinzuverdienstmöglichkeiten von Rentnern beschäftigen, ohne dass mit einem solchen Hinzuverdienst die Rente ganz oder teilweise gefährdet wird. Auch die Rechtsprechung hat sich immer wieder mit entsprechenden Fragestellungen zu beschäftigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-10 |
Seiten 163 - 166
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