Das sozialgerichtliche Verfahren kann auf unstreitige oder streitige Weise abgeschlossen werden. Die überwiegenden – klassischen – Formen des Verfahrensabschlusses sind zwar das Urteil im Hauptsacheverfahren und der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. In der täglichen Praxis der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren spielen aber auch die Möglichkeiten einer unstreitigen Verfahrensbeendigung eine erhebliche Rolle.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2023.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-16 |
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