Das sozialgerichtliche Verfahren kann auf unstreitige oder streitige Weise abgeschlossen werden. Die überwiegenden – klassischen – Formen des Verfahrensabschlusses sind zwar das Urteil im Hauptsacheverfahren und der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. In der täglichen Praxis der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren spielen aber auch die Möglichkeiten einer unstreitigen Verfahrensbeendigung eine erhebliche Rolle.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2023.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-16 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.