Der Verfasser setzt die in Heft 8/2011 begonnene Kommentierung von Entscheidung zum Sozial verwaltungsverfahren fort. Nachfolgend werden zunächst zwei Entscheidungen vorgestellt, denen prozessrechtliche Erklärungen zur Beendigung des Rechtsstreits (ein Anerkenntnis und ein Vergleich) zugrunde lagen. Hier war zu klären, ob trotz dieser Prozess beendenden Erklärungen die Aufhebungsnormen der §§ 44 ff. SGB X noch einschlägig sind. In weiteren Entscheidungen war problematisch, wann die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X hinsichtlich der Rücknahme/Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit zu laufen beginnt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-15 |
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