Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung kommt den Verwaltungsverfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten schon immer eine besondere Bedeutung zu. Hervorzuheben gegenüber der Bearbeitung von Arbeitsunfällen sind hier vor allem die Schwierigkeiten bei der Ermittlung länger zurückliegender schädigender Einwirkungen sowie die Probleme bei der Feststellung der Ursächlichkeit der im Einzelfall aufgetretenen Krankheiten. Im Folgenden werden nach einer allgemeinen Einführung in die Problematik (I.) zunächst die vom BSG begrifflich neu entwickelte Einwirkungskausalität sowie die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität (II.) erörtert, sodann die Voraussetzungen für die Anerkennung von Listen-Berufskrankheiten (III.) und von Wie-Berufskrankheiten (IV.) sowie weitere spezielle Berufskrankheiten-Probleme (V.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-22 |
Seiten 319 - 324
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