Nach § 116 SGB X gehen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche von Versicherten gesetzlicher Sozialversicherungsträger sowie Leistungsempfängern von Sozialhilfe insoweit auf die Leistungsträger über, als diese Leistungen anlässlich eines entsprechenden Schadensfalls erbringen. Es wird hier vom Rechts- oder Forderungsübergang gesprochen. Die Schadenersatzansprüche können sich auf verschiedene zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen stützen, wie etwa das BGB, aber auch auf das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und andere. Die Rechtsprechung in Zusammenhang mit diesen Ansprüchen ist sehr umfangreich. Ständig kommen neue Entscheidungen hinzu. Im Rahmen dieses Artikels wird insbesondere auf wesentliche Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre eingegangen, die in Zusammenhang mit Ansprüchen nach § 116 SGB X stehen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2008.03.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
| Veröffentlicht: | 2008-03-01 |
Seiten 65 - 73
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