Kindererziehungszeiten werden angerechnet, wenn die Erziehung in Deutschland erfolgt. Nach deutschem Recht werden Erziehungszeiten im Ausland auch angerechnet, wenn eine enge Anbindung der erziehenden Person an die deutsche Rentenversicherung besteht; Entsprechendes gilt für den begleitenden Ehegatten/ Lebenspartner. Für Erziehungszeiten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union enthält das Unionsrecht, das insoweit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes umsetzt, weitere Verbesserungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2021.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-15 |
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