Arbeitnehmer, die 45 Jahre lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben, können seit 1. Juli 2014 bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben bis Ende Februar 2015 rund 255.000 Versicherte einen Antrag auf eine derartige Rente gestellt.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-05-15 |
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