Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeit ist gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen sowie innerhalb einer bestimmten Frist zu melden. Die Krankenkasse entscheidet über den Anspruch auf Krankengeld und entscheidet über die Beweismittel, die sie bei ihrer Entscheidung berücksichtigen will.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-20 |
Seiten 292 - 294
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: