Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeit ist gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen sowie innerhalb einer bestimmten Frist zu melden. Die Krankenkasse entscheidet über den Anspruch auf Krankengeld und entscheidet über die Beweismittel, die sie bei ihrer Entscheidung berücksichtigen will.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.10.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-10-20 |
Seiten 292 - 294
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