Befragte man eine Person dazu, was der Gegenbegriff zu „Gesundheit“ ist, würde sie mit hoher Wahrscheinlichkeit „Krankheit“ sagen. Die alternativen Zustandszuschreibungen „gesund“ und „krank“ sind nicht nur im normalen Sprachgebrauch fest etabliert, sondern auch im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Neuere Erkenntnisse und Untersuchungsverfahren offenbaren allerdings in Verbindung mit manchen Krankheiten die Existenz langer, kontinuierlicher Entwicklungsprozesse mit verschiedenen Phasen und fließenden Übergängen. Die Möglichkeiten, das Krankheitskontinuum nicht nur sichtbar zu machen, sondern auch noch vor dem Krankheitsausbruch frühtherapeutisch zu intervenieren, lassen die im SGB V angelegte dichotome Differenzierung und die vorherrschenden Steuerungsmechanismen unvollkommen erscheinen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-13 |
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