Der sozialen Pflegeversicherung, dem jüngsten Zweig der deutschen Sozialversicherung, steht nach drei Pflegestärkungsgesetzen aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 mit spürbaren Verbesserungen im Leistungsbereich und auch einer Anhebung des Beitragssatzes eine weitere Reformmaßnahme bevor – nämlich neue Heimüberprüfungen für die rund 12.000 Pflegeheime von Mittenwald bis Flensburg und von Saarbrücken bis Frankfurt/Oder. Dabei sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Suche nach einem guten Heim in Zukunft realistischere Bewertungen erhalten. Das beinhalten Empfehlungen für einen neuen „Pflege-TÜV“, die Bielefelder Wissenschaftler im Auftrag des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen, der Berufsverbände der Pfleger und mit Arbeitgebern in einem 625 Seiten langen Gutachten vorgelegt haben. Dabei soll die tatsächliche Situation in den Einrichtungen besser erfasst und auch das bisher geltende System mit umstrittenen Noten abgelöst werden. Diese Benotung fällt heute im Allgemeinen so positiv aus, dass Vergleiche kaum möglich sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-14 |
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