Kaum ein anderes Land in der Welt gönnt sich ein gesetzliches und ein privates Krankenversicherungssystem, wie es in Deutschland seit alters der Fall ist. Genau festgelegt ist, wer welchem System angehören darf oder angehören muss und wer nicht. In der Regel gehören beispielsweise Beamte nicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Vielmehr erhalten sie im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn Beihilfe, die einen Großteil der medizinischen Kosten abdeckt. Für den Rest bedarf es beispielsweise eines zusätzlichen Schutzes in der privaten Krankenversicherung (PKV).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-13 |
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