Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften1 hat erhebliche Auswirkungen auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Der umfangreichste Teil des Gesetzes beschäftigt sich allerdings mit Änderungen des Arzneimittelgesetzes. Zahlreiche andere Gesetze und Verordnungen werden ebenfalls geändert (z.B. Transplantationsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelpreisverordnung usw.). Die Änderungen des SGB V finden sich in Art. 15. Das Gesetz ist im Wesentlichen am 1.8.2009 in Kraft getreten, einige Vorschriften allerdings zu anderen Zeitpunkten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-01 |
Seiten 257 - 261
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