In Deutschland wird auch in Zukunft nur zum Organspender, wer seine ausdrückliche Bereitschaft dazu bekundet hat. Der Deutsche Bundestag lehnte eine „doppelte Widerspruchslösung“ ab, wie sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der SPD-Gesundheitsexperte Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgeschlagen hatten. Danach sollte jeder, der dem nicht ausdrücklich widerspricht, nach seinem Tod automatisch als offizieller Organspender gelten. Damit wäre das Prinzip umgekehrt worden, wenn nicht zu Lebzeiten selbst oder im Tod durch Angehörige widersprochen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-16 |
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