Momentan ist die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich abhängig von der Höhe der Beitragssätze. Die Wirkungen von Beitragssatzänderungen auf die Höhe der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zu entrichtenden Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung werden dadurch abgeschwächt. Bezogen nur auf den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung führt dies zu dem paradoxen Ergebnis, dass eine Erhöhung [Senkung] der Beitragssätze für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt unterhalb einer bestimmten Entgelthöhe die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge senkt [erhöht].
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.02.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-02-14 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
