Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Mit der Änderung werden drei weitere Krankheiten in die Anlage 1 zur BKV aufgenommen sowie zwei Berufskrankheiten um weitere Krankheitsbilder erweitert. Die Anpassung der Verordnung sowie der Berufskrankheiten-Liste erfolgte aufgrund von neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats in Kraft, der auf die Verkündung dieser Verordnung folgt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-15 |
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