Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin – kurz BIPAM – geschaffen. Das neue Bundesinstitut wird als selbstständige Bundesoberbehörde zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Teilen des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.08.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-08-13 |
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