Seit der vierten Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes vom 15. Mai 19811 (Schwerbehindertenausweisverordnung) ist für alle Bundesländer eine einheitliche Gestaltung der Schwerbehindertenausweise vorgeschrieben. Das gilt auch für die Beiblätter mit Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr gem. § 228 SGB IX und die Beiblätter ohne Wertmarken für die Kfz-Steuerermäßigung nach § 3a Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Außerdem regelt die Verordnung, welche Merkzeichen in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Die einzelnen Merkzeichen werden in §§ 2 und 3 SchwbAwV aufgeführt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2026.06.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-24 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
