Der Bundesrat hat am 10.3.2017 die vom Bundestag beschlossene Reform der Heil und Hilfsmittelversorgung gebilligt. Künftig erhalten Patienten mehr Wahlfreiheit bei zuzahlungsfreien Leistungen der Krankenkassen. Die Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung sorgt für mehr Qualität und Transparenz im Umgang mit therapeutischen Dienstleistungen wie Krankengymnastik oder Logopädie und medizinischen Produkten wie Hörgeräten oder Inkontinenzmitteln.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-18 |
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