Bundesrat billigt Reform der Versorgung mit Heil und Hilfsmitteln
Der Bundesrat hat am 10.3.2017 die vom Bundestag beschlossene Reform der Heil und Hilfsmittelversorgung gebilligt. Künftig erhalten Patienten mehr Wahlfreiheit bei zuzahlungsfreien Leistungen der Krankenkassen. Die Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung sorgt für mehr Qualität und Transparenz im Umgang mit therapeutischen Dienstleistungen wie Krankengymnastik oder Logopädie und medizinischen Produkten wie Hörgeräten oder Inkontinenzmitteln.
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