Der Bundesrat möchte die Verfahren der Sozialgerichte beschleunigen, um insbesondere die hohen Fallzahlen bei den Hartz-IV-Klagen schneller abzubauen. In einem am 2. Februar 2018 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag Vereinfachungen vor allem im Prozessrecht vor.
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