Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2015 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) beraten. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. Ziel ist es, den Versicherten innerhalb von vier Wochen die benötigte medizinische Versorgung zuteil werden zu lassen. Außerdem erhalten Patienten bei planbaren Eingriffen das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-14 |
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