Das Bundesversicherungsamt (BVA) begrüßt die von der Bundesregierung vorgesehene Gesetzesänderung, die die Möglichkeit für die Träger der gesetzlichen Kranken und Unfallversicherung eröffnet, bis zu 10 % ihres Deckungskapitals für Altersrückstellungen in Aktien anzulegen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-15 |
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