Bundesversicherungsamt begrüßt Aktienquote für Altersrückstellungen der gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungsträger – Anlage von Betriebsmitteln oder Rücklagen in Aktien weiterhin unzulässig
Das Bundesversicherungsamt (BVA) begrüßt die von der Bundesregierung vorgesehene Gesetzesänderung, die die Möglichkeit für die Träger der gesetzlichen Kranken und Unfallversicherung eröffnet, bis zu 10 % ihres Deckungskapitals für Altersrückstellungen in Aktien anzulegen.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Wege zum Sozialrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Wege zum Sozialrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.