Das Bundesgesetzblatt I Nr. 50 enthält am 19.12.2019 die Veröffentlichung des „Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“, mit dem auch die Namensumbenennung des Bundesversicherungsamtes in Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verbunden ist, die ab dem 1. Januar 2020 wirksam wird.
Präsident Frank Plate begrüßt die Umbenennung: „Der neue Name trägt dem vielfältigen Aufgabenspektrum der Bundesbehörde Rechnung, das seit der Errichtung des Amtes 1956 immer größer geworden ist.“
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-14 |
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