Ein vermeintlich selbstständiger Crowdworker kann in Wirklichkeit Arbeitnehmer sein – so hat das BAG in einer viel diskutierten Entscheidung Ende 2020 geurteilt. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die generelle Problematik, digitale Arbeitsweisen mit der noch sehr analogen Struktur des deutschen Arbeits- und Sozialrechts zu vereinbaren. Dieser Artikel beleuchtet das Ringen um eine zeitgemäße Definition von Arbeitnehmern sowie den Versuch, das Sozialrecht mit dem Bedürfnis nach flexiblen Arbeitsmodellen zu harmonisieren. Ein besonderes Augenmerk wird auf die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte des Crowdworkings gelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2021.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-15 |
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