Unwirksame Befristung von Arbeitsverhältnissen: Ein Arbeitsverhältnis endet nicht zum verabredeten Zeitpunkt, wenn die Voraussetzungen für eine Befristung nicht vorliegen. Die unwirksame Befristung kann sich auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung, seinen Krankengeldanspruch und den Anspruchsübergang auf die Krankenkasse auswirken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.06.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-10 |
Seiten 186 - 187
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