Stufenweise Wiedereingliederung: Die Anforderungen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gelten für alle Arbeitnehmer. Sie sind nicht auf behinderte Menschen beschränkt. Gegenstand des BEM kann die stufenweise Wiedereingliederung des Arbeitnehmers sein. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM durchzuführen und die Wiedereingliederung zu prüfen. Während der Wiedereingliederung besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt. Ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen kann sich gegen die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger richten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-01 |
Seiten 188 - 189
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