Der behinderungsgerechte Umbau eines PKW kann im Einzelfall in die Leistungspflicht einer Krankenkasse fallen, wenn damit die Benutzung eines PKW ermöglicht und die Unfähigkeit zu gehen ausgeglichen wird. Es ist dazu erforderlich, dass der Nahbereich des Versicherten ohne den Umbau nicht erschlossen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
Seite 184
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