Die freiwillige Mitgliedschaft eines „höherverdienenden“ Arbeitnehmers bleibt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehen. Der Antrag auf Krankengeld wird durch einen Verwaltungsakt abgelehnt, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eintritt. Auf einen nachgehenden Leistungsanspruch kann sich der Versicherte nicht berufen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-01 |
Seite 235
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