Das Recht der Berufskrankheiten soll zeitgemäß weiterentwickelt werden, ohne seine bewährten Grundfesten anzutasten. Dies hat die Mitgliederversammlung der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen des öffentlichen Rechts in einem „Weißbuch“ beschlossen. Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit ist auch in Zukunft nach den Worten von Dr. Joachim Breuer, dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dass die Arbeit Ursache der Erkrankung ist. Heute erhalten rund 90.000 Versicherte Rentenzahlungen aufgrund einer Berufskrankheit; fast 40.000 Hinterbliebene kommen hinzu.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.02.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-02-14 |
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