In einer sich ändernden Welt werden Berührungspunkte der Verwaltung zu Menschen mit Traumatisierungen als Opfer von Krieg, Flucht, Migration, Katastrophen, Unfällen und Gewalttaten größer. Eine Traumatisierung kann erhebliche Auswirkungen auf die Mitwirkung in einem Verwaltungsverfahren haben. Gerade das Sozialverwaltungsverfahrensrecht sollte insoweit weiterentwickelt werden. Verfahrensgarantien für vulnerable Gruppen sind keine „Gefälligkeit“. Der Aufsatz nimmt eine Bestandaufnahme des SGB X vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-19 |
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