Die Digitalisierung des Gesundheitswesens hält, wenn auch etwas schleppend, Einzug in Deutschland. Mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Heath-Gesetz)“ will die Bundesregierung die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen vorantreiben und dadurch die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessern. Telemedizinische Leistungen sollen erweitert und mit Zuschlägen gefördert werden können. Das Gesetz, dem ein Vorlauf von mehr als einem Jahrzehnt vorausgeht, soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. In den kommenden drei Jahren sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die medizinischen Daten der Patienten über ein sicheres Netz zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken ausgetauscht werden können. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nennt den erwarteten Nutzen der Telemedizin „enorm“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-14 |
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