Die Neustrukturierung der Finanzierungsgrundlagen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu Beginn einer Legislaturperiode hat mittlerweile Tradition. Der Grund dafür liegt jeweils auf der Hand: Bis zum nächsten Urnengang haben sich entweder die erhofften Erfolge eingestellt oder etwaige negative Auswirkungen sind bis dahin in Vergessenheit geraten. Auch die neue Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) vom 21.7.2014 an diese Tradition angeknüpft. Der Beitrag zeigt auf, welche Regelungen die jüngste Reform enthält.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-13 |
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