Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist am 23. Mai 2017 beschlossen worden und am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Als Artikel 1 dieses Gesetzes ist das neue Mutterschutzgesetz aufgeführt. Es trägt den Titel „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG)“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-13 |
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