Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat mit seiner Ankündigung Ernst gemacht: Genau 20 Jahre, nachdem die soziale Pflegeversicherung nach langem parlamentarischen Ringen in Kraft trat und erstmals Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für rund eine Million Menschen eingeführt wurden, tritt am 1. Januar 2015 eine erste große Reform in Kraft. Das „Pflegestärkungsgesetz“ trägt den inzwischen eingetretenen vielfältigen Veränderungen Rechnung und lässt die Leistungen ansteigen. Zuletzt hat etwa ein Drittel der Heimbewohner Sozialhilfe beantragt, weil Rente und Leistungen der Pflegeversicherung nicht für einen Heimplatz reichten. Gleichzeitig wird der Beitragssatz in zwei Stufen zum 1. Januar 2015 und zwei Jahre später nochmals angehoben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-13 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: