Nach der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts mit der Schaffung eines neuen SGB XIV ist dieses kleine Gebiet des Sozialrechts häufiger in der Literatur aufgegriffen worden, wobei bereits erste Streitfragen und weiterer Reformbedarf in den Blick genommen werden. Die Neuregelung hält indes an vielen Grundprinzipien, zum Beispiel dem dreigliedrigen Aufbau des Entschädigungsfalls und dem Kausalitätsprinzip fest, und übernimmt Anregungen aus der Rechtsprechung des Bundessozial gerichts (BSG), zum Beispiel die Regelungen zur bestärkten Wahrscheinlichkeit bei psychischen Beeinträchtigungen oder zur Entschädigung von Schockschäden. Natürlich sind auch Neuerungen enthalten, zum Beispiel die Leistungen der Schnellen Hilfe und die Entschädigung bei psychischen Gewalttaten.
Die Struktur der Entschädigungstatbestände steht im Mittelpunkt des Beitrages, um einen ersten Einblick bzw. einen Überblick über das Soziale Entschädigungsrecht und die neuen Regelungen zu ermöglichen. Das Leistungsrecht soll ergänzend nur sehr kurz dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2022.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-14 |
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