Veranschaulicht man das Bild aus der Überschrift, verkörpert das Insolvenzrecht das römische Kolosseum und das Sozialversicherungsrecht den Kölner Dom. Die von Insolvenzrechtlern gern als Dauerbaustelle, gar als „Abbruchhalde“ titulierte Insolvenzordnung hat nach jahrzehntelangen Vorarbeiten erst vor zwölf Jahren die aus dem 19. Jahrhundert stammende Konkursordnung von 1877 abgelöst. Parallel werden von den Insidern des Sozialrechts die dortigen zahlreichen Reformbestrebungen ebenfalls gerne als Baustelle bezeichnet, auf der überfällige und manchmal auch zwingende Veränderungen nicht selten im Strudel der politischen Auseinandersetzung gänzlich auf der Strecke bleiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-01 |
Seiten 112 - 118
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