Teil 1 und 2 befassten sich mit sozialen Rechten, der Bewilligung von Sozialleistungen und der Erfüllung bzw. Befriedigung dieser Ansprüche. Teil 3 befasst sich mit dem Verhältnis von Leistungsträgern und Leistungserbringern, das sich ergibt, wenn der Leistungsträger nicht selbst die geschuldete Leistung erbringt, sondern Dritte in die Leistungserbringung einbezieht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-14 |
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