Der Datenschutz ist seit dem Jahr 2018 in aller Munde und entwickelt sich immer mehr zu einem Spezialrechtsbereich fort. Dies ist auf der einen Seite zu begrüßen, lenkt aber auf der anderen Seite von dem ab, worum es eigentlich geht: Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz und als solcher bei jedem unternehmerischen, wie auch behördlichen Handeln zu berücksichtigen. Die Grundlagen müssen in jeder Abteilung umgesetzt und von allen Mitarbeitern in der Praxis berücksichtigt werden. Diese Beitragsreihe möchte einen Überblick über den Datenschutz in Sozialverwaltungsbehörden geben. Teil 1 der Beitragsreihe beleuchtet die Grundlagen und Grundsätzen des (Sozial-)Datenschutzes. In den weiteren Beiträgen geht es um die Erhebung und interne Verarbeitung sowie die Übermittlung von Sozialdaten an andere Behörden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-15 |
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