Im Sozialverwaltungsrecht braucht jedes verwaltungsrechtliche Handeln einen „rechtlichen Rahmen“ – das ist das Verwaltungsverfahren. Innerhalb des Verwaltungsverfahrens hat die Behörde verschiedene Rechte und Pflichten, die sich wie „Spielregeln“ gleich aus dem SGB I und SGB X ergeben.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-17 |
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