Wohngeld wird in Deutschland als wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems einer Vielzahl von Menschen gewährt, deren Einkommen zur Finanzierung von bezahlbarem Wohnraum nicht ausreicht. Dementsprechend hat der Gesetzgeber Wohngeld zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (vgl. § 1 Abs. 1 und 2 WoGG) als Bestandteil des Sozialleistungssystems der Bundesrepublik Deutschland fest in der Rechtsordnung verankert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-15 |
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