Im Gegensatz zu den (auch) verfassungsrechtlichen Problemen der Heilung von Anhörungsfehlern, galt die Heilung von Begründungsmängeln des Verwaltungsaktes lange Zeit als unproblematisch, sieht man einmal vom Problem des Nachschiebens von Ermessenserwägungen ab. Das hat sich in jüngster Zeit geändert, seitdem die Rentenversicherungsträger dazu übergegangen sind, die Begründungen ihre Altersrentenbescheide zu „straffen“. Den dagegen massenhaft eingelegten Widersprüchen wurde zwar stets durch Nachreichen der geforderten Begründungselemente abgeholfen; die damit zusammenhängenden Kostenentscheidungen sind aber nach wie vor umstritten und Gegenstand anhängiger Revisionsverfahren. Vor diesem Hintergrund befasst sich der nachstehende Beitrag mit Begründungsfehlern des Verwaltungsaktes und der Kostenfolge ihrer Heilung bzw. Nichtheilung im Widerspruchsverfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2022.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-15 |
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