Werden gesetzlich Krankenversicherte durch Dritte geschädigt und reduzieren sich dadurch die beitragspflichtigen Einnahmen der Geschädigten, so sinken auch die Beitragseinnahmen der Solidargemeinschaft. Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt hingegen gleich – die Solidargemeinschaft erleidet einen drittverschuldeten Beitragsausfallschaden. Für Zeiten außerhalb des Krankengeldbezugs können so erhebliche Schäden entstehen. Diese können aber (noch) nicht erfolgreich durchgesetzt werden. Die Schädiger werden zulasten der Solidargemeinschaft entlastet. Kann dieses Ergebnis rechtmäßig sein?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2021.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-17 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.