Ab dem 1. 11. 2013 eröffnet der dann in Kraft tretende § 110a Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Möglichkeit des Einsatzes von Videokonferenztechnik auch im sozialgerichtlichen Verfahren. Einsatzbereiche und rechtliche Rahmenbedingungen dieser neuen technischen Möglichkeiten sollen in diesem Beitrag erörtert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-16 |
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