Die Qualifizierung der Mitarbeiter bei den Jobcentern ist über die Jahre hinweg besser geworden, aber leider bei Weitem nicht optimal. Mitarbeiter mit dem unterschiedlichsten Background sollen nach einem „Crash-Kurs im SGB II“ über existenzsichernde Leistungen der Bürger entscheiden. Verkannt wird dabei, dass Kenntnisse im SGB II allein nicht ausreichend sind, um eine ordentliche Leistungsbearbeitung zu gewährleisten. Sobald ein ausländischer Mitbürger einen Antrag stellt, sind Kenntnisse im Migrationsrecht unabdingbar.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-17 |
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