Obwohl in der Öffentlichkeit immer öfter die teils spektakulären Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) diskutiert werden, ist allgemein kaum etwas über den Ausschuss bekannt. Dabei ist es wichtig, gerade bei Nichtaufnahme oder Streichung von Kassenleistungen über seine Einordnung und Bedeutung und vor allem über seine Begründungen zu informieren. Das gilt sowohl für die Öffentlichkeitsarbeit der Krankenkassen als auch für deren individuelle Beratung. Hiervon hängt letztlich auch ihr Ansehen in der Bevölkerung ab. Der Unzufriedenheit mit ihren Leistungen können sich die Kassen nämlich nicht mit dem Verweis auf Vorschriften des Gesetzgebers oder Entscheidungen des GBA entziehen. Sie werden vielmehr als fester Bestandteil des Gesundheitssystems gesehen. Zu Recht!
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2008.04.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
| Veröffentlicht: | 2008-04-01 |
Seiten 97 - 105
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