Das wichtigste Gremium in der gemeinsamen Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Gemeinsame Bundesausschuss, abgekürzt GBA. In dem Ausschuss entscheiden Vertreter von Krankenkassen, Vertragsärzten, Vertragszahnärzten sowie Krankenhäusern unter anderem darüber, welche ambulanten oder stationären Leistungen Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV sind.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-15 |
Seiten 218 - 219
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.